Stand: 10/24
1. Seminare, Musik- und Jugendfreizeiten
Bei allen von der Kreismusikjugend unter Trägerschaft des Kreismusikverbands Bitburg-Prüm e.V. angebotenen Seminaren gelten folgende Teilnahmebedingungen:
1.1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage www.kmj-bitburg-pruem.de über das jeweilige Anmeldungsformular. Sie wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und ist nach der schriftlichen Bestätigung von uns nach Anmeldeschluss der Veranstaltung verbindlich.
Je nach Veranstaltung werden verschiedene Angaben des Teilnehmenden benötigt, mindestens muss die Anmeldung aber enthalten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Instrument
- SEPA-Lastschriftmandat (nur Sommerseminar)
1.2. Anmeldebestätigung
Nach Absenden der Anmeldung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Sobald die vollständige Anmeldung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung bzw. eine Absage, sofern alle Plätze ausgebucht sind. Sollte die Anmeldung nicht vollständig erfolgt sein und Angaben fehlen, werden wir Ihnen dies schriftlich mitteilen. Die verbindliche Anmeldebestätigung erhalten Sie, sobald die fehlenden Angaben vorliegen. In der Regel gelten für alle Veranstaltungen Mindestteilnehmerzahlen. Die Kreismusikjugend behält sich vor, die gesamte Veranstaltung oder ggf. Teile davon bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl abzusagen.
1.3. Teilnahmegebühren
Die Fortbildungs- und Freizeitangebote werden zum Teil aus Eigenmitteln des KMV Bitburg-Prüm finanziert. Dies ermöglicht es uns, unseren Mitgliedern ein qualitativ hochwertiges Angebot für eine geringe Teilnahmegebühr zu machen. Wir behalten uns daher vor, für Nicht-Mitglieder höhere Gebühren zu erheben. Teilnehmenden aus einkommensschwachen Haushalten (z.B. Alleinerziehende, Empfänger von Wohngeld oder Lernmittelhilfe) werden Zusatzförderungen vollumfänglich auf die Teilnahmegebühr angerechnet. Darüber hinaus können ihnen im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten und in Abwägung des Einzelfalls einmalige Vergünstigungen angeboten werden, ohne dass sich daraus Verpflichtungen für die Zukunft oder anderen Teilnehmenden gegenüber ergeben.
1.4. Zahlung
Zahlungen erfolgen je nach Veranstaltung entweder durch Überweisung der Gebühr oder über das SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Anmeldungen besteht Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats durch Angabe der Kontoinformationen und Name sowie Kontaktdaten des Kontoinhabers.
Bankbearbeitungsgebühren, die auf fehlerhafte Angaben zur Bankverbindung bzw. nicht gedeckte Konten zurückzuführen sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
1.5. Abmeldung
Innerhalb der Anmeldefrist kann eine Abmeldung immer kostenfrei erfolgen. Darüber hinaus erheben wir folgende Ausfallgebühren:
Seminare ohne Übernachtung
- bis 7 Tage vor dem ersten Seminartag: 50% der Teilnahmegebühr
- spätere Abmeldungen oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
Seminare mit Übernachtung
- bis 1 Monat vor dem ersten Seminartag: 50% der Teilnahmegebühr
- bis 14 Tage vor dem ersten Seminartag: 75% der Teilnahmegebühr
- spätere Abmeldungen oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
Es steht den Teilnehmenden frei, nachzuweisen, dass der Kreismusikjugend erheblich weniger Kosten entstanden sind, und somit eine Reduzierung der Ausfallgebühr zu verlangen. Ebenfalls kann bei Teilnahme einer Ersatzperson auf die Ausfallgebühr verzichtet werden.
1.6. Versicherungspflicht für Nicht-Mitglieder
Für alle Teilnehmenden, die nicht Mitglied der Kreismusikjugend oder des Kreismusikverbands bzw. nicht in einem der Mitgliedsvereine gemeldet sind, wird eine private Haftpflichtversicherung vorausgesetzt.
2. Lehrgänge (D-Kurse)
Die Kreismusikjugend führt Lehrgänge nach den Rahmenrichtlinien der Deutschen Bläserjugend durch.
2.1. Prüfungsordnung
Bei den von der Kreismusikjugend unter Trägerschaft des Kreismusikverbands Bitburg-Prüm e.V. angebotenen Lehrgängen (D-Kurse) gilt die Lehrgangs- und Prüfungsordnung des Landesmusikverbands Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Version.
2.2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage www.kmj-bitburg-pruem.de über das entsprechende Anmeldungsformular. Die Anmeldung ist nach der schriftlichen Bestätigung von uns nach Anmeldeschluss verbindlich.
Folgende Angaben des oder der Teilnehmenden werden benötigt:
- Lehrgang und Ort des Kurses
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Instrument
- bereits bestandene Lehrgänge
- SEPA-Lastschriftmandat
2.3. Anmeldebestätigung
Nach Absenden der Anmeldung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Nach Bearbeitung der vollständigen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sofern die Anmeldung nicht vollständig erfolgt und Angaben fehlen, erhalten Sie zunächst eine vorläufige Bestätigung. Die verbindliche Anmeldebestätigung erhalten Sie, sobald die fehlenden Angaben vorliegen. In der Regel gelten für alle Kurse Mindestteilnehmerzahlen. Die Kreismusikjugend behält sich vor, den jeweiligen Kurs bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl abzusagen.
2.4. Lehrgangsgebühren
Die Fortbildungs- und Freizeitangebote werden zum Teil aus Eigenmitteln des KMV Bitburg-Prüm finanziert. Dies ermöglicht es uns, unseren Mitgliedern ein qualitativ hochwertiges Angebot für eine geringe Lehrgangsgebühr zu machen. Wir behalten uns daher vor, für Nicht-Mitglieder höhere Gebühren zu erheben. Teilnehmenden aus einkommensschwachen Haushalten (z.B. Alleinerziehende, Empfänger von Wohngeld oder Lernmittelhilfe) können im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten und in Abwägung des Einzelfalls einmalige Vergünstigungen angeboten werden, ohne dass sich daraus Verpflichtungen für die Zukunft oder anderen Teilnehmenden gegenüber ergeben.
2.5. Zahlung
Zahlungen erfolgen grundsätzlich über das SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Anmeldungen besteht Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats durch Angabe der Kontoinformationen und Name sowie Kontaktdaten des Kontoinhabers.
Bankbearbeitungsgebühren, die auf fehlerhafte Angaben zur Bankverbindung bzw. nicht gedeckte Konten zurückzuführen sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.6. Abmeldung
Innerhalb der Anmeldefrist kann eine Abmeldung immer kostenfrei erfolgen. Darüber hinaus erheben wir folgende Ausfallgebühren:
- bis 1 Woche vor dem ersten Kurstag: 50% der Lehrgangsgebühr
- spätere Abmeldungen oder Nichterscheinen: 100% der Lehrgangsgebühr
Es steht den Teilnehmenden frei, nachzuweisen, dass der Kreismusikjugend erheblich weniger Kosten entstanden sind, und somit eine Reduzierung der Ausfallgebühr zu verlangen. Ebenfalls kann bei Teilnahme einer Ersatzperson auf die Ausfallgebühr verzichtet werden.
2.7. Urheberrechte
Die den Teilnehmenden ausgehändigten Lehrgangsunterlagen und andere für Lehrgangszwecke überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist nicht gestattet.
3. Datenschutz
Zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Teilnehmenden verarbeitet. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jede*r Teilnehmende insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
Die zuständige Behörde zur Ausübung des Beschwerderechts ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.