Das Bundeskinderschutzgesetz (§72a SGB VIII) verpflichtet Träger der öffentlichen Jugendhilfe (i.d.R. die Jugendämter) Rahmenvereinbarungen mit den Vereinen abzuschließen. Um eine einheitliche Regelung zu finden, wurde ein Umsetzungskonzept durch die Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz erstellt.

Wie auf der Jahreshauptversammlung 2014 beschlossen, ist der Kreismusikverband diesem Umsetzungskonzept beigetreten. Die Mitgliedsvereine haben diesbezüglich Erklärungen abgegeben.

Handreichung zum Umsetzungskonzept

Die Handreichung enthält: nochmals alle wichtigen Informationen zusammengefasst, das offizielle Prüfschema, eine Beitrittserklärung für KMV und Musikvereine, eine Ehrenerklärung für Ehrenamtliche, eine Tätigkeitsbescheinigung für Ehrenamtliche zwecks Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen und ein mögliches Muster zur Überprüfung von Führungszeugnissen

Weitere Vorgehensweise in Kürze:

  • Überlegen Sie anhand des Prüfschemas, wer bei Ihnen ein solches Führungszeugnis benötigt.
  • Geprüft werden müssen alle Personen, die selbst eine Tätigkeit mit Minderjährigen ausüben. Die Anwesenheit bereits geprüfter Personen ist dabei kein Kriterium.
  • Es empfiehlt sich zunächst immer eine Ehrenerklärung mit den jeweiligen Personen abzuschließen und danach die Einholung der Führungszeugnisse zu veranlassen.
  • Liegt ein Führungszeugnis vor, soll es geprüft und dokumentiert werden sowie im Falle, dass eine Vorstrafe vorliegt, ein Tätigkeitsverbot in der Jugendarbeit ausgesprochen werden.
  • Die eingeholten Führungszeugnisse dürfen nur eingesehen werden und lediglich die auf dem Muster abgedruckten Informationen dokumentiert werden. Die erweiterten Führungszeugnisse verbleiben niemals beim Verein!
  • Eine Wiedervorlage ist nach 5 Jahren erforderlich.

Von folgenden Personen muss beispielsweise in jedem Fall ein erw. Führungszeugnis eingeholt werden:

  • Dirigent/-in
  • Jugendleiter/-in
  • alle benannten Betreuungspersonen auf Probenwochenenden oder Freizeiten mit Übernachtung (jeweils eine Person pro 7 Jugendlichen unter 18)
  • im Auftrag des Vereins unterrichtende Musiklehrer/-innen

In folgenden Situationen kann üblicherweise auf ein Führungszeugnis verzichtet werden:

  • Dozent/-in für eine Registerprobe (mehrere Stunden tagsüber)
  • Minderjährige, die selbst keine Kerntätigkeit ausüben (s.o.)

Bei spontanen Tätigkeiten (also z.B. kurzfristigem Ersatz eines kranken Betreuers), kann die Ehrenerklärung genutzt werden. Es entscheidet der Einzelfall.

 

Sollten weitere Fragen auftauchen, wenden Sie sich gerne an uns!